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Änderungen beim Kindergeld 2012!

Gute Neuigkeiten für Schüler und Studenten, die nebenher jobben. Aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011/2012 müssen volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld ab Januar des neuen Jahres keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen. Bisher müssen Eltern und Kinder bei der Familienkasse nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind, von 8004 Euro pro Jahr, einhalten. Diese Einkommensgrenze fällt nun weg.

So haben wesentlich mehr Familien mit Kindern zwischen 18 und (unter) 25 Jahren haben ab 2012 Anspruch auf Kindergeld. Bis zum 25. Geburtstag ihrer Söhne und Töchter laufen die Zahlungen an die Eltern von Schülern, Studenten und Azubis weiter. Bislang galt: Für Volljährige unter 25, die netto über 8.004 Euro im Jahr verdienten, erhielten die Eltern kein Kindergeld und keine steuerlichen Kinderfreibeträge.



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